Aktuelles
Arbeitsrecht: Urlaubsansprüche verjähren nicht einfach so
Grundsätzlich unterliegt zwar der gesetzliche Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers der Verjährung. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist
Erbrecht: Bezugnahme auf eine formnichtige Anlage
BGH, Beschluss vom 10.11.2021 – IV ZB 30/20 Ein Testament muss bekanntlich immer handschriftlich verfasst
In ihrer Freizeit müssen Mitarbeiter dienstliche Mitteilungen nicht lesen
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Rettungsdienst mit dem angestellten