Alktuelles
Für Arbeitneh­mende und -gebende
Tatsache ist, dass die meisten Menschen einen Großteil ihres Lebens am Arbeitsplatz verbringen. Die Arbeitsstelle fungiert als Fundament für den Lebensunterhalt und stellt auch darüber hinaus einen wichtigen Baustein des sozialen Lebens dar. Kein Wunder, dass es oft existenzielle Krisen auslöst, wenn es zu Problemen wie Mobbing am Arbeitsplatz kommt oder eine Abmahnung oder Kündigung ins Haus flattert.
Als Rechtsanwältin stehe ich Ihnen für alle Fragen rund um Ihr Arbeitsleben zur Verfügung. Dazu zählen zum Beispiel Themen wie:
Kündigung
Ihnen wurde gekündigt oder Sie erwarten Ihre Kündigung? Ich biete Ihnen bestmögliche Unterstützung.
Stellt sich heraus, dass Ihre Kündigung formell oder inhaltlich fehlerhaft ist, kann ich für Sie beim Arbeitsgericht Klage einreichen. Diese Klage zielt zwar formal auf Weiterbeschäftigung bei Ihrem/Ihrer Arbeitgeber/in ab, in den meisten Fällen kommt es aber nicht dazu, stattdessen kann eine angemessene Abfindung ausgehandelt werden. Für diese gilt: Je geringer der Wirksamkeitsgrad der Kündigung, desto höher die mögliche Abfindung.
Bitte beachten Sie: Es genügt nicht, der Kündigung zu widersprechen. Vielmehr muss innerhalb von drei Wochen nach deren Zustellung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingelegt werden, man spricht hier von einer Dreiwochenfrist. Nach deren Ablauf ist, bis auf äußerst seltene Ausnahmen, keine Klage mehr möglich.
Vereinbaren Sie deshalb einen zeitnahen Beratungstermin
Arbeitsvertrag
Sie haben spezielle Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag und möchten diesen überprüfen lassen? Oder stehen Sie vor einer neuen beruflichen Herausforderung, die Vertragsbedingungen sind bereits ausgehandelt und der Arbeitsvertrag liegt Ihnen zur Unterzeichnung vor?
Nicht selten finden sich in Arbeitsverträgen kritische Formulierungen, unwirksame Klauseln und Fallstricke, die für Sie ungewollte Auswirkungen haben können. Oft geschieht dies nicht mit böser Absicht, sondern aus Unwissenheit heraus. Gerade im Arbeitsrecht lassen viele gesetzliche Regelungen nur in geringem Maße Abweichungen zu oder die Rechtsprechung ändert sich mit der Folge, dass sich in vielen Verträgen rechtswidrige Klauseln befinden, die angepasst werden sollten.
Da Streitigkeiten und Gerichtsverhandlungen für beide Seiten unangenehm und teuer sind, lohnt es sich fast immer, den Arbeitsvertrag anwaltlich prüfen zu lassen, da die Identifizierung der Fallstricke rechtlich fundiertes Wissen erfordert und dadurch mögliche Probleme vermieden und Kosten und Aufwand eingespart werden können.
Aufhebungsvertrag
In der Praxis kommt es häufig vor, dass Arbeitgeber/innen ihren Angestellten Aufhebungsverträge zum Unterschreiben vorlegen mit der Begründung, man wolle vermeiden, dass eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden muss.
Lassen Sie sich in dieser Lage unbedingt beraten. Ich kann kurzfristig mit Ihnen klären, in welcher Verhandlungsposition Sie wirklich stehen. Vielleicht könnten Sie es sein, der/die die arbeitsrechtlichen Bedingungen Ihres Ausscheidens gegenüber Arbeitgebenden diktiert.
Abfindung
Sie möchten sich gerne von Ihrem Unternehmen trennen oder Sie wurden gekündigt? Lassen Sie sich beraten, ob es die Möglichkeit gibt, eine Abfindung zu erhalten und wie hoch diese sein kann.
Das Wichtigste vorab:
- Die Faustformel für die Höhe einer Abfindung bei einer Kündigung liegt bei 50 Prozent des Bruttomonatsgehaltes pro Beschäftigungsjahr.
- Um Chancen auf eine Abfindung zu haben, müssen Arbeitnehmer/innen innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben.
- Das Verhandlungsgeschick hat einen großen Einfluss auf die Höhe der Abfindung.
- Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. Die meisten Arbeitgeber/innen lassen sich jedoch auf die Zahlung ein.
Lassen Sie sich beraten, um eine möglichst hohe Abfindung zu erhalten!
Lassen Sie sich beraten, um eine möglichst hohe Abfindung zu erhalten!
- Ihre letzten drei Lohnabrechnungen
- Ihren Arbeitsvertrag mitsamt eventuell vorhandenen Änderungsverträgen
- Ihr Kündigungsschreiben
- Alle zusätzlichen Vereinbarungen wie zum Beispiel Tarifverträge
Arbeitszeugnis / Mobbing
Ein Zeugnis kann beides sein, Eintrittskarte zum Traumjob oder Karrierekiller! Für eine erfolgreiche Bewerbung ist in der Regel ein gutes und vollständiges Arbeitszeugnis essenziell. Bei unvollständigen und unrichtigen Arbeitszeugnissen oder wenn Arbeitgeber die Ausstellung des Zeugnisses verweigern, berate ich Sie gerne. Damit das Zeugnis Ihren tatsächlichen Leistungen entspricht, überprüfe ich es und setze gegebenenfalls einen Nachbesserungs-Anspruch für Sie durch. Wird Ihnen kein Arbeitszeugnis ausgestellt, erwirke ich die Zeugniserteilung.