Alktuelles

Für Arbeitneh­mende und -gebende

Tatsache ist, dass die meisten Menschen einen Großteil ihres Lebens am Arbeitsplatz verbringen. Die Arbeitsstelle fungiert als Fundament für den Lebensunterhalt und stellt auch darüber hinaus einen wichtigen Baustein des sozialen Lebens dar. Kein Wunder, dass es oft existenzielle Krisen auslöst, wenn es zu Problemen wie Mobbing am Arbeitsplatz kommt oder eine Abmahnung oder Kündigung ins Haus flattert.

Als Rechtsanwältin stehe ich Ihnen für alle Fragen rund um Ihr Arbeitsleben zur Verfügung. Dazu zählen zum Beispiel Themen wie:

Kündigung

Ihnen wurde gekündigt oder Sie erwarten Ihre Kündigung? Ich biete Ihnen bestmögliche Unterstützung.

Stellt sich heraus, dass Ihre Kündigung formell oder inhaltlich fehlerhaft ist, kann ich für Sie beim Arbeitsgericht Klage einreichen. Diese Klage zielt zwar formal auf Weiterbeschäftigung bei Ihrem/Ihrer Arbeitgeber/in ab, in den meisten Fällen kommt es aber nicht dazu, stattdessen kann eine angemessene Abfindung ausgehandelt werden. Für diese gilt: Je geringer der Wirksamkeitsgrad der Kündigung, desto höher die mögliche Abfindung.

Handeln Sie rechtzeitig

Bitte beachten Sie: Es genügt nicht, der Kündigung zu widersprechen. Vielmehr muss innerhalb von drei Wochen nach deren Zustellung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingelegt werden, man spricht hier von einer Dreiwochenfrist. Nach deren Ablauf ist, bis auf äußerst seltene Ausnahmen, keine Klage mehr möglich.

Vereinbaren Sie deshalb einen zeitnahen Beratungstermin

Arbeitsvertrag

Sie haben spezielle Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag und möchten diesen überprüfen lassen? Oder stehen Sie vor einer neuen beruflichen Herausforderung, die Vertragsbedingungen sind bereits ausgehandelt und der Arbeitsvertrag liegt Ihnen zur Unterzeichnung vor?

Die Prüfung lohnt sich für beide Seiten

Nicht selten finden sich in Arbeitsverträgen kritische Formulierungen, unwirksame Klauseln und Fallstricke, die für Sie ungewollte Auswirkungen haben können. Oft geschieht dies nicht mit böser Absicht, sondern aus Unwissenheit heraus. Gerade im Arbeitsrecht lassen viele gesetzliche Regelungen nur in geringem Maße Abweichungen zu oder die Rechtsprechung ändert sich mit der Folge, dass sich in vielen Verträgen rechtswidrige Klauseln befinden, die angepasst werden sollten.

Da Streitigkeiten und Gerichtsverhandlungen für beide Seiten unangenehm und teuer sind, lohnt es sich fast immer, den Arbeitsvertrag anwaltlich prüfen zu lassen, da die Identifizierung der Fallstricke rechtlich fundiertes Wissen erfordert und dadurch mögliche Probleme vermieden und Kosten und Aufwand eingespart werden können.

Aufhebungsvertrag

In der Praxis kommt es häufig vor, dass Arbeitgeber/innen ihren Angestellten Aufhebungsverträge zum Unterschreiben vorlegen mit der Begründung, man wolle vermeiden, dass eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden muss.

Lassen Sie sich in dieser Lage unbedingt beraten. Ich kann kurzfristig mit Ihnen klären, in welcher Verhandlungsposition Sie wirklich stehen. Vielleicht könnten Sie es sein, der/die die arbeitsrechtlichen Bedingungen Ihres Ausscheidens gegenüber Arbeitgebenden diktiert.

Abfindung

Sie möchten sich gerne von Ihrem Unternehmen trennen oder Sie wurden gekündigt? Lassen Sie sich beraten, ob es die Möglichkeit gibt, eine Abfindung zu erhalten und wie hoch diese sein kann.

Das Wichtigste vorab:

  • Die Faustformel für die Höhe einer Abfindung bei einer Kündigung liegt bei 50 Prozent des Bruttomonatsgehaltes pro Beschäftigungsjahr.
  • Um Chancen auf eine Abfindung zu haben, müssen Arbeitnehmer/innen innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben.
  • Das Verhandlungsgeschick hat einen großen Einfluss auf die Höhe der Abfindung.
  • Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. Die meisten Arbeitgeber/innen lassen sich jedoch auf die Zahlung ein.

Lassen Sie sich beraten, um eine möglichst hohe Abfindung zu erhalten!

Lassen Sie sich beraten, um eine möglichst hohe Abfindung zu erhalten!

Folgende Dokumente benötigen Sie für die Beratung:
  • Ihre letzten drei Lohnabrechnungen
  • Ihren Arbeitsvertrag mitsamt eventuell vorhandenen Änderungsverträgen
  • Ihr Kündigungsschreiben
  • Alle zusätzlichen Vereinbarungen wie zum Beispiel Tarifverträge

Arbeitszeugnis / Mobbing

Sie benötigen Hilfe betreffend ein abschließendes Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis?

Ein Zeugnis kann beides sein, Eintrittskarte zum Traumjob oder Karrierekiller! Für eine erfolgreiche Bewerbung ist in der Regel ein gutes und vollständiges Arbeitszeugnis essenziell. Bei unvollständigen und unrichtigen Arbeitszeugnissen oder wenn Arbeitgeber die Ausstellung des Zeugnisses verweigern, berate ich Sie gerne. Damit das Zeugnis Ihren tatsächlichen Leistungen entspricht, überprüfe ich es und setze gegebenenfalls einen Nachbesserungs-Anspruch für Sie durch. Wird Ihnen kein Arbeitszeugnis ausgestellt, erwirke ich die Zeugniserteilung.

Mobbing am Arbeitsplatz bedeutet systematische Schikanierung und kann nachhaltige Verletzungen und schwere Schäden hinterlassen – emotional, körperlich und finanziell. Nehmen Sie Mobbing daher nicht auf die leichte Schulter! Sind Sie betroffen, finden wir gemeinsam eine Lösung, wie Sie aus dieser Situation herauskommen.

Mutterschutz / Elternzeit

Mutterschutz
Setzt eine schwangere – und deshalb vor Kündigungen geschützte – Arbeitnehmerin wegen eines allgemeinen oder individuellen Beschäftigungsverbotes ganz oder teilweise mit der Arbeit aus oder setzt das Unternehmen die werdende Mutter auf einen anderen zumutbaren Arbeitsplatz um, braucht sie dennoch keine finanziellen Nachteile zu befürchten, denn der Mutterschutzlohn gewährt den zuletzt erhaltenen Durchschnittsverdienst. Er entspricht in der Regel wenigstens der Höhe des Durchschnittsverdienstes der letzten 13 Wochen oder bei monatlicher Entlohnung der letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Auch das Verbot der Akkord- und Fließbandarbeit, der Mehrarbeit oder der Sonntags- und Nachtarbeit wirken sich nicht negativ aus. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, z. B. bei Lohn- und Gehaltserhöhungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen.
Elternzeit
An den gesetzlichen Mutterschutz kann sich die Elternzeit anschließen. Auch während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Wenn Mütter oder Väter die Elternzeit in Anspruch nehmen möchten, muss dies rechtzeitig – spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit – beim Arbeitgeber angezeigt werden. Hier ist es unerlässlich, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen. Denn während sich die Eltern mit der neuen Familiensituation zurechtfinden müssen, ist es für den Arbeitgeber erforderlich hinsichtlich seiner Mitarbeiter möglichst frühzeitig planen und erforderlichenfalls Ersatzkräfte einstellen zu können. Auch besteht die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit. Gerne beraten wir Sie bei Fragen rund um die Themen Mutterschutz und Elternzeit in der Rechtsanwaltskanzlei Hein.
Kontaktieren Sie mich gerne!