Erbrecht und Vorsorge in
Bernau und Umgebung

Ihr Recht im Konfliktfall

Ein Erbfall kann schnell zu Konflikten führen, unter Miterben wie auch zwischen Pflichtteilsberechtigten und Erben. Hier ist es häufig sinnvoll, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Ich berate Sie gerne zu Ihrer rechtlichen Situation und Ihren Handlungsmöglichkeiten. Ich bin für Sie da, wenn es darum geht, Ihre erbrechtlichen Ansprüche geltend zu machen oder auch solche anderer abzuwehren.

Insbesondere im Erbrecht ist oft eine außergerichtliche Einigung sinnvoll und spart Zeit und Kosten. Daher arbeite ich in diesem Bereich stets auf eine solche Einigung hin.

Planen Sie Ihren Nachlass frühzeitig

Häufig sind Erbstreitigkeiten durch die frühzeitige Suche nach einem Anwalt zur Erstellung von Testament, Erbvertrag oder vorweggenommener Erbfolge vermeidbar.

Mein Tipp: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten und stellen Sie für Ihren Besitz und Ihre Angehörigen die richtigen Weichen! In Bernau und Umkreis bin ich als Rechtsanwältin und Ratgeber für Sie da.

Testament

In den meisten Erbfällen existiert kein Testament. Die gesetzliche Erbfolge wiederum lässt oft vom Erblassenden ungewollte Erbfolgen eintreten. Bei privatschriftlichen Testamenten besteht die Gefahr unklarer Formulierungen. Vielfach muss dann in langwierigen Gerichtsverfahren der Wille der oder des Verstorbenen ermittelt werden. Sollte die letztwillige Verfügung formell unwirksam oder nicht auslegbar sein, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, ein Umstand, den der/die Erblassende gerade vermeiden wollte.

Ist also eine Vermögensnachfolge im Falle des Todes nicht klar geregelt, kommt es häufig zu Streitigkeiten oder bösen Überraschungen in Bezug auf das Erbrecht. Als Rechtsanwältin unterstütze ich Sie in Testamentsangelegenheiten und helfe Ihnen dabei, Auseinandersetzungen zwischen Beteiligten vorzubeugen und alle Belange Ihres Nachlasses in Ihrem Sinne zu klären.

Die in Deutschland beliebteste Art des Testaments ist das sogenannte Berliner Testament. Es dient Ehe- und Lebenspartnern dazu, das geteilte Hab und Gut zu schützen und dieses im Todesfall im vollen Umfang dem/der jeweils anderen zu vermachen.

Gemeinsam überlegen wir, wer Erbe/Schlusserbe, Erbin/Schlusserbin sein soll, ob eine Vor- und Nacherbschaft Sinn macht, ob eine Pflichtteilsstrafklausel angebracht ist oder eine Wiederverheiratungsklausel in Ihr Testament aufgenommen werden soll.

Das Behindertentestament soll die finanzielle Sicherheit Ihrer beeinträchtigten Kinder oder Angehörigen sicherstellen. Dies erfordert im Einzelfall ganz besondere Festlegungen, beginnend mit der Höhe der jeweiligen Erbteile bis hin zur Anordnung einer Dauertestaments­vollstreckung. Als Ihr Anwalt erläutere ich Ihnen alle Notwendigkeiten und Möglichkeiten ganz genau und erstelle dann das auf Ihre Vorstellungen als Erblasser/in zutreffende Testament.

Erbausschlagung

Wurden Sie als Erbe/Erbin bestimmt, obliegt es Ihnen, die Entscheidung zu fällen, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen möchten. Bei der Erbausschlagung handelt es sich um eine ausdrückliche Erklärung, eine Erbschaft und alle damit einhergehenden Rechte und Pflichten abzulehnen.

Aber wann ist es sinnvoll, eine Erbschaft auszuschlagen? Inwiefern müssen Sie dafür handeln? Was passiert mit den Bestattungskosten bei Erbausschlagung und unter welchen Voraussetzungen können Sie eine erfolgte Erbausschlagung rückgängig machen? Hier ist rechtlicher Rat kostbar! Als Ihre Anwältin erörtere ich mit Ihnen gemeinsam, welcher Weg für Sie sinnvoll und was als nächstes zu unternehmen ist.

Erbschein

Ein Erbschein ist laut Erbrecht dann beim Nachlassgericht zu beantragen oder beim Notar zu beurkunden, wenn Sie sich zum Beispiel bei Vermietern, Banken oder Behörden als Erbe ausweisen müssen. Insbesondere wenn Immobilien zum Nachlass gehören und kein notarielles Testament vorhanden ist, ist ein Erbschein erforderlich. Sollte die Erbfolge unklar sein, wird ein meist langjähriges Erbscheinverfahren eingeleitet. Informieren Sie sich frühzeitig, oft können hier im Vorfeld außergerichtliche Lösungen gefunden oder im Erbscheinverfahren rechtzeitig die richtigen Weichen gestellt werden.

Nachlassver­zeichnis

Sie sind aufgefordert worden, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen? Ein Rechtsanwalt kann helfen! Ich erläutere Ihnen gerne die Details und gebe Ihnen Informationen, Muster und Checklisten an die Hand. Andernfalls erstelle ich das Nachlassverzeichnis für Sie und korrespondiere mit dem Anspruchsteller.

Das Wichtigste vorab:

Vereinbaren Sie zur Beratung einfach einen Termin in meiner Kanzlei in Bernau oder einer meiner Filialen.

Pflichtteilsrecht

Sie sind Pflichtteilsberechtigte/r und möchten Ihre Ansprüche auf Auskunft und Zahlung des Pflichtteils geltend machen? Oder Sie sind Erbe/Erbin und sehen sich Ansprüchen Pflichtteilsberechtigter ausgesetzt?

Ich vertrete Sie gerne in Ihrer Angelegenheit und gehe mit Ihnen gemeinsam jeden Schritt für ein bestmögliches Ergebnis.

Bestattungskosten

Sie sind bestattungspflichtig und können sich die Auslagen nicht leisten? Oder haben Sie Bestattungskosten ausgelegt und möchten deren Erstattung von den Erben einfordern? Als Ihre Rechtsanwältin berate und vertrete ich Sie rund um Frage zum Thema.

Vorweggenommene Erbfolge

Sie möchten Pflichtteile möglichst gering halten oder Steuern sparen durch eine lebzeitige Verfügung, die sogenannte “vorweggenommene Erbfolge”? Hier ist vieles zu bedenken; ich berate Sie gerne, damit bei Ihrem Vorhaben kein Aspekt übersehen wird.

Erbengemeinschaft

Sie befinden sich in einer Erbengemeinschaft, in der es Schwierigkeiten bei der Testamentsvollstreckung gibt – sei es den Besitz oder Willen des Erblassers oder der Erblasserin betreffend? Schalten Sie zur Klärung einen Rechtsanwalt ein. Ich unterstütze Sie in dieser Position und handle mit Ihnen ein gemeinschaftliches Abkommen aus.

Patientenverfügung und Betreuung

Sie möchten in einer Patientenverfügung festlegen, welche künftigen ärztlichen oder pflegerischen Maßnahmen Sie ausdrücklich wünschen oder verbieten (wie z. B. die Ablehnung der künstlichen Ernährung mittels einer PEG-Sonde oder der künstlichen Beatmung) und welche/r Angehörige bei Entscheidungen diesbezüglich “den Hut aufhaben” soll? Ich helfe Ihnen gerne dabei, eine Patientenverfügung aufzusetzen, die in medizinischen Fragen Ihren Willen dokumentiert.

Seniorenrechte und Patientenrechte

Weiterhin unterstütze und berate ich Sie als Betreuer/in, Vollmachtgeber/in, Bevollmächtigte/r, Pflegende/r oder Angehörige/r rechtssicher in Konfliktsituationen mit Ärztinnen, Ärzten und Pflegeheimen. Die Autonomie des Patientenwillens vor dem Gesetz ist mir ein großes Anliegen.

Vorsorgevollmacht

Sie möchten eine Vorsorgevollmacht erteilen, damit Sie in allen – oder vielen – Rechtsangelegenheiten von einer Person Ihres Vertrauens vertreten werden, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind? Oder sind Sie selbst bevollmächtigt und haben Probleme mit Ihrem Vollmachgebenden oder weiteren Beteiligten, beziehungsweise mit der Durchsetzung von Rechten für Ihre/n Vollmachgeber/in? Mit einem Rechtsanwalt sind Sie am besten beraten.

Nutzen Sie meine Beratung. Ich vertrete Sie in Ihren Angelegenheiten und bin in allen Fragen des Erbrechtes für Sie da – in meiner Rechtsanwaltskanzlei in Bernau sowie meinen Kanzleien an weiteren Standorten der Umgebung. Zur Terminvereinbarung senden Sie mir einfach eine Nachricht oder rufen Sie mich an.

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