FAQ

Inhaltsverzeichnis:

Arbeitsrecht

Ich habe eine Kündigung erhalten, wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht sein.

Darf ich während meines Urlaubs gekündigt werden oder während ich krank bin?

Ja. Auch während Sie im Urlaub oder krank sind, dürfen Sie gekündigt werden.

Habe ich Anspruch auf ein gutes Zeugnis?

Sie haben immer Anspruch auf ein durchschnittliches Zeugnis. Wenn Sie meinen, besser gearbeitet zu haben, können Sie Nachbesserung verlangen. Hierbei trifft sie aber die Beweislast. Am besten, Sie lassen sich anwaltlich beraten.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung? Wenn ja, in welcher Höhe?

Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. Wird gegen eine Kündigung Kündigungsschutzklage eingereicht, wird oftmals vom Gericht eine Abfindung vorgeschlagen, die sich oft der Höhe nach an einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr orientiert. Es steht dann den Parteien des Kündigungsrechtsstreits frei, ob und wie sie sich einigen.

Ich bin im Mutterschutz, kann mein Arbeitgeber mir kündigen?

Nein, vom Beginn Ihrer Schwangerschaft an bis zum Ende Ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung, ist die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses durch Ihren Arbeitgeber bis auf wenige Ausnahmen unzulässig.

Erbrecht

Muss ich ein Testament errichten?

Nein, wenn Sie kein Testament errichten, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Diese regelt die Ansprüche des Ehepartners, der Kinder oder sonstiger potenzielle Erben. Sie sollten aber ein Testament errichten, wenn Sie von dieser gesetzlichen Erbfolge abweichen wollen, etwa weil Sie jemanden begünstigen wollen, der sonst keine oder geringere Ansprüche hätte.

Der Erblasser hat mehrere Einzeltestamente geschrieben – welches davon gilt?

Sofern mehrere Einzeltestamente existieren, gilt immer das neueste Testament, unabhängig davon, ob einige Testamente handschriftliche oder notarielle Testamente sind.

Das Erbe ist überschuldet, muss ich das Erbe annehmen?

Niemand muss eine Erbschaft annehmen, vor allem dann nicht, wenn der Nachlass überschuldet ist. Sie können das Erbe ausschlagen. Bitte beachten Sie, dass Sie dafür nur sechs Wochen seit Kenntnis vom Tod des Erblassers und Ihrer Erbenstellung Zeit haben. Ohne Ausschlagung werden Sie Erbe, ob Sie das möchten oder nicht.

Kann ich mein Testament mit dem Computer schreiben?

Nein, um ein wirksames Testament zu errichten, müssen Sie ihr Testament eigenhändig verfassen und unterschreiben.
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