Weitere Rechtsgebiete
Die Schwerpunkte meiner Rechtsberatung:
Verkehrsrecht
Wenn es um die Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, Versicherungsfragen, Bußgeldverfahren, Straftaten im Straßenverkehr oder Führerscheinfragen geht, berate und vertrete ich Sie gerne. All diese Bereiche sind eng miteinander verknüpft; die Bearbeitung verkehrsrechtlicher Mandate erfordert ein hohes Maß an Erfahrung und Routine im Umgang mit den zuständigen Behörden und Instanzen sowie umfangreiche Kenntnis der angrenzenden Rechtsbereiche und Rechtsvorschriften.
Vertrauen Sie in allen Angelegenheiten des Verkehrsrechts auf meine Erfahrung, ich leite Sie durch die Flut an Vorschriften, Formularen und Paragraphen, die Sie im Zusammenhang mit dem Verkehrsrecht zu bearbeiten und zu beachten haben.
Mietrecht
Die rechtliche Klärung erfordert – gerade im Mietrecht – die Berücksichtigung zahlreicher Einzelfallentscheidungen, denn viele früher üblichen Formularklauseln in Mietverträgen halten den immer strengeren Maßstäben der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht mehr stand.
Rufen Sie mich an! Ich berate und vertrete Sie gerne in folgenden Themenbereichen:
- Mietrecht
- Gewerberaummiete
- Instandhaltung, Modernisierung
- Schönheitsreparaturen
- Mieterhöhung
- Mängel der Mietsache
- Kündigung
Bitte beachten Sie:
Im Mietrecht können wir in vielen Fällen mit den über die Rechtsschutzversicherung gezahlten Gebühren nicht kostendeckend arbeiten, eventuell fallen hier deshalb zusätzliche Gebühren an, über die wir Sie gerne vorab telefonisch informieren.
Sozialrecht
Gerade im Sozialrecht ist oft sehr langer Atem gefragt, da sozialrechtliche Verfahren in der Regel langwierig sind. Hier begleite ich Sie gerne tatkräftig von Anfang an, etwa bei Fragen und Problemen
- mit der Rentenversicherung im Zusammenhang mit einer Erwerbsminderungsrente
- mit der Krankenversicherung, etwa im Zusammenhang mit Krankengeld
- mit den Versorgungsämtern bei Schwerbehinderung
- mit der Berufsgenossenschaft/ Unfallversicherung
Bitte beachten Sie: Im Sozialrecht können wir mit den über die Rechtsschutzversicherung gezahlten Gebühren nicht kostendeckend arbeiten, hier fallen daher zusätzliche Gebühren an, über die wir Sie gerne vorab telefonisch informieren.